Im ökologischen Landbau steht die Förderung der Pflanzengesundheit im Vordergrund, wobei der Einsatz von Pflanzenschutzmitteln auf ein Minimum reduziert wird. Stattdessen werden vorbeugende Maßnahmen priorisiert, um die Widerstandskraft der Pflanzen gegenüber Schädlingen und Krankheiten zu stärken.
Eine vielfältige Fruchtfolge trägt dazu bei, das Auftreten spezifischer Schaderreger zu minimieren. Durch den Wechsel verschiedener Kulturen wird der Lebenszyklus von Schädlingen unterbrochen, was deren Vermehrung erschwert. Zudem fördert der Anbau von Mischkulturen, wie Untersaaten, die Biodiversität und schafft ein Umfeld, das für Nützlinge attraktiv ist. Die Auswahl resistenter Pflanzenarten und -sorten, die an die lokalen Boden- und Klimabedingungen angepasst sind, erhöht die natürliche Abwehrkraft der Kulturen.
Physikalische und biologische Methoden
Mechanische Verfahren, wie das Hacken und Striegeln, dienen der Unkrautregulierung und reduzieren den Konkurrenzdruck auf die Nutzpflanzen. Thermische Methoden, beispielsweise das Abflammen oder Dämpfen, können Unkrautsamen und bodenbürtige Krankheitserreger effektiv bekämpfen. Biologische Ansätze beinhalten die Förderung von Nützlingen durch das Anlegen von Blühstreifen oder das Aufstellen von Insektenhotels. Der Einsatz von Pheromonen kann die Fortpflanzung von Schadinsekten stören und somit deren Population kontrollieren.
Einsatz zugelassener Pflanzenschutzmittel
Sollten trotz dieser Maßnahmen Schädlinge oder Krankheiten auftreten, ist der Einsatz von Pflanzenschutzmitteln im ökologischen Landbau streng reglementiert. Es dürfen nur Substanzen verwendet werden, die in den entsprechenden Verordnungen für den ökologischen Landbau zugelassen sind. Landwirte sind verpflichtet, den Bedarf und die Anwendung dieser Mittel sorgfältig zu dokumentieren und diese Aufzeichnungen den Kontrollstellen zur Verfügung zu stellen.
Regulatorischer Rahmen
Seit dem 1. Januar 2022 sind die im ökologischen Landbau zugelassenen Pflanzenschutzmittel im Anhang I der Durchführungsverordnung (EU) 2021/1165 aufgeführt. Diese Liste basiert auf der Verordnung (EG) Nr. 1107/2009, die das Inverkehrbringen von Pflanzenschutzmitteln regelt. Zusätzlich veröffentlicht das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) regelmäßig eine Liste der für den ökologischen Landbau zugelassenen Pflanzenschutzmittel.
Durch die Kombination aus vorbeugenden Maßnahmen, physikalischen und biologischen Methoden sowie dem gezielten Einsatz zugelassener Pflanzenschutzmittel wird im ökologischen Landbau ein nachhaltiger Pflanzenschutz gewährleistet, der die Umwelt schont und die Gesundheit der Kulturen fördert.
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