Grundsteuerreform für Landwirte steht bevor

Bereits im Jahr 2018 entschied das Bundesverfassungsgericht, dass Einheitsbewertungen von privaten Grundstücken nicht zulässig sind. Dies sei nicht vereinbar mit dem Gleichheitsgrundsatz, wie er im Grundgesetz verankert ist. Damit geht die Arbeit nun so richtig los.

Da Einheitsbewertungen künftig nicht mehr zulässig sind, müssen Grundstücksbesitzer nun ihren Besitz neu bewerten lassen. So will es die neue Grundsteuerreform. Und die gilt nicht nur für private Hausbesitzer, sondern auch für Landwirte. Ein großer Aufwand ist damit verbunden, denn je größer die Landflächen sind, die sich im Besitz befinden, desto genauer müssen die Landwirte messen und die exakten Werte ermitteln lassen. Und die Zeit drängt. Bis spätestens Ende 2024 soll alles passiert sein, dann müssen die neuen Bewertungen alle vorliegen. Deshalb startet jetzt im Jahr 2022 der Zeitraum für alle Hauptfeststellungen, genauer vom 2. Juli bis zum 31. Oktober.

Das Arbeitspensum steigt, die Kosten ebenso

Was zu tun ist, umschreiben die Behörden wie folgt: Es geht darum, sogenannte Feststellungserklärungen auszufüllen darüber, wie groß der Grundbesitz ist. Diese Erklärungen werden dann an die jeweils zuständigen Finanzämter geschickt, die die Steuerlast dann neu berechnen. Experten gehen davon aus, dass die Kosten für Grundstücksbesitzer in jedem Fall ansteigen werden. Dazu kommt der zeitliche Aufwand, die diese Umstellung mit sich bringt. Landwirte haben nicht nur große Flächen, die bei der Feststellung vermessen werden müssen, sie haben mitten im Spätsommer auch die Ernte einzufahren. Es ist ihre Hauptarbeitszeit. Wie da noch Zeit bleiben soll für solche Erledigungen fragen sich viele. Deshalb sollen bestimmte Ausnahmeregelungen greifen, um die Landwirte zu entlasten und ihnen erweiterte Fristen einzuräumen. Wie und in welcher Form das sein wird, bleibt abzuwarten. Dazu haben sich die zuständigen Behörden bis jetzt noch nicht näher geäußert.

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